Friedhof in Speichersdorf

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung erfolgt nach der Einäscherung im Krematorium die Beisetzung der Urne. Sie ist eine oft pflegeleichte Alternative zur Erdbestattung und ermöglicht klassische Urnengräber, Baumbestattungen oder auch Seebestattungen.

Feuerbestattung

Trauerfeier mit Sarg

Auch bei einer Feuerbestattung gibt es die Möglichkeit einer Trauerfeier mit Sarg zu halten. Diese läuft wie bei einer Erdbestattung ab, endet jedoch nicht mit der Beisetzung, sondert endet in der Feierhalle oder mit dem letzten Musikstück in der Kirche. Die Trauerfeier ist deshalb kürzer und dauert in der Regel etwa eine halbe Stunde. Nach dem letzten Geleit aus der Feierhalle oder Kirche löst sich die Trauergemeinde auf und trifft sich beim traditionellen “Leichenschmaus” nochmals zum Gedenken an den Verstorbenen. Ein bis zwei Wochen nach der Trauerfeier findet, meist nur noch im engsten Familienkreis, die Urnenbeisetzung statt.

Trauerfeier mit Urne

Sie haben auch die Möglichkeit die Trauerfeier erst nach der Einäscherung zu halten. Hierbei ist die Urne mit der Asche des Verstorbenen bereits Teil der Trauerfeier und wird im Anschluss daran auch gleich in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt.

Weite Möglichkeiten der Beisetzung nach einer Feuerbestattung

Nach einer Feuerbestattung kann die Urne in Deutschland in einer Grabstätte auf dem Friedhof, in einem dafür ausgewiesenen Bestattungswald (Baumbestattung) oder im Rahmen einer Seebestattung beigesetzt werden. Dabei gilt in den meisten Bundesländern weiterhin der sogenannte Friedhofszwang, wonach die Asche Verstorbener an einem dafür vorgesehenen Ort beigesetzt werden muss.

Gleichzeitig befindet sich das Bestattungsrecht in Deutschland im Wandel. In einzelnen Bundesländern wurden bereits Lockerungen eingeführt, die unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Formen des Umgangs mit der Asche ermöglichen.

Darüber hinaus bestehen im benachbarten Ausland weitere alternative Bestattungsformen, wie beispielsweise Wiesen-, Baum-, Berg- oder Felsbestattungen, ebenso wie Flussbestattungen, Ballon- oder Weltraumbestattungen sowie die Anfertigung von Erinnerungsdiamanten. Auch die Ausstreuung der Asche oder die Übergabe an Angehörige ist dort teilweise zulässig.

Wenn Sie sich für eine dieser Möglichkeiten interessieren oder Fragen zu den verschiedenen Bestattungsarten haben, beraten wir Sie gerne persönlich. Wir informieren Sie umfassend über Abläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Kosten.